Er habe auch sechs Einträge im ADMAS-Register (Entzug des Führerausweises, Sperrfrist, Entzug und Verkehrspsychologe). Da er sich konsequent nicht an das Fahrverbot gehalten habe und sich auch durch dieses Verfahren nicht habe abschrecken lassen, wieder hinters Steuer zu sitzen (und zwar nur gut ein halbes Jahr nach dem Unfall), sei seine Strafe massiv zu erhöhen. Vorstrafen, insbesondere einschlägige, könnten mit bis zu 50 % und Delinquenz während laufendem Verfahren mit bis zu 40 % straferhöhend berücksichtigt werden. Die Vorinstanz habe die Strafe aufgrund der Vorstrafen und der weiteren Delinquenz nahezu verdoppelt.