10 Der Beschuldigte habe sechs Vorstrafen wegen SVG-Widerhandlungen (mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand [qualifizierte Blutalkoholkonzentration], grobe Verkehrsregelverletzung, mehrfaches Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, missbräuchliche Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern), Drohung und Beschimpfungen. Er habe auch sechs Einträge im ADMAS-Register (Entzug des Führerausweises, Sperrfrist, Entzug und Verkehrspsychologe).