Es sei damit von 12+18 Strafeinheiten auszugehen. Die Strafe von 30 Strafeinheiten sei zu 2/3 zur Einsatzstrafe bezüglich der falschen Anschuldigung zu asperieren, womit eine Strafe von 140 Strafeinheiten resultiere. Der Beschuldigte sei mit Urteil der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzugs oder Aberkennung des Ausweises schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden. Darum sei eine Zusatzstrafe auszufällen.