Es sei auf drei Urteile der Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern zu verweisen: Im Urteil SK 17 44 vom 4. Juli 2017 habe der dortige Beschuldigte A. eine falsche Person als Lenker eines Personenwagens bezeichnet, wobei es um eine einfache Verkehrsregelverletzung gegangen sei. Der beschuldigte E. sei in Deutschland nicht weiter behelligt worden. Durch die Falschbezichtigung sei jedoch ein erheblicher Aufwand ausgelöst worden. Der Beschuldigte habe seine Tat vorbereitet. Die Einsatzstrafe sei auf 120 Strafeinheiten festgelegt worden.