II. Sachverhalt, Beweiswürdigung und rechtlich Würdigung 6. Das vorinstanzliche Urteil ist in Rechtskraft erwachsen, soweit der Beschuldigte schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. Es kann auf die vorinstanzlichen Ausführungen verwiesen werden (pag. 600 ff.). Das vorinstanzliche Urteil ist ebenfalls in Rechtskraft erwachsen, soweit die Beschuldigte schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, der Begünstigung und des Überlassens eines Personenwagens an einen Lenker ohne Berechtigung.