Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten (pag. 805): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 27. Februar 2019 (PEN 18 624) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, begangen am 1. September 2015 in Bern, des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, begangen am 25. Februar 2015 in Bern, und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, begangen am 25. Februar 2015 in Bern.