2. Ziffer B / Verurteilung / 1 des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Februar 2019 sei aufzuheben. 3. Die Berufungsführerin sei zur Bezahlung einer Geldstrafe von 84 Tagessätzen zu einem Tagessatz von 30,00 Fr., total 2'520,00 Fr., als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. August 2015 zu verurteilen, dies unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges und Ansetzung einer Probezeit von 3 Jahren. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens seien dem Staat aufzuerlegen.