2. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst sei die Zustimmung zur Löschung der bei A.________ erhobenen biometrisch erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist zu erteilen (Art. 17 Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). Fürsprecher D.________ für die Beschuldigte (pag. 666 bzw. 819): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Februar 2019, soweit nicht hiermit angefochten, in Rechtskraft erwachsen ist.