1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 27. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als C.________ schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, der Begünstigung und des Überlassens eines Personenwagens an einen Lenker ohne Berechtigung 2. C.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung von Art. 34, 47, 49 Abs. 1 und 2, 303 Ziff. 1 und [recte: 2], 305 Abs. 1 StGB, 95 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 10 Abs. 2 SVG, Art. 426 ff. StPO