3. Anträge der Parteien Die jeweils im Vergleich zu den Berufungserklärungen (zulässigerweise) leicht abgewandelten Anträge der Parteien in den Berufungsbegründungen lauten wie folgt: Generalstaatsanwaltschaft (pag. 775): A. A.________ 1. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist als A.________ schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit.