die Eintretens- bzw. Sachurteilsvoraussetzungen seien von Amtes wegen zu prüfen. Schliesslich werde auf eine Stellungnahme zu Beweisanträgen anderer Parteien verzichtet (pag. 687). Gleiches teilte Rechtsanwalt B.________ mit Eingabe vom 13. Juni 2019 mit (pag. 691).