Edition Akten PEN 18 624 und BM 18 8443 (pag. 665 ff.). Am 21. Mai 2019 reichte schliesslich Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein; er beantragte zudem, es sei beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ein aktueller Auszug aus dem Administrativmassnahmenregister ADMAS betreffend den Beschuldigten zu edieren, damit im Rahmen der Strafzumessung sein Verhalten während des Strafverfahrens beurteilt werden könne (pag. 671 ff.). Am 21. Mai 2019 reichte Fürsprecher D.________ eine weitere Eingabe mit dem Titel «Ergänzung Berufungserklärung» ein (pag.