Dieses Urteil wurde als Zusatzurteil zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft vom 10. August 2015, der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 sowie der Staatsanwaltschaft vom 15. Dezember 2017 ausgesprochen (pag. 353 f.). Nachdem die beiden Beschuldigten Einsprache gegen die Strafbefehle vom 3. Mai 2018 erhoben (pag. 360 resp. 454) und die Staatsanwaltschaft an den Strafbefehlen festgehalten hatte (pag. 467 f.), fand am 26. Februar 2019 die erstinstanzliche Hauptverhandlung statt (pag. 536 ff.). Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht oder Vorinstanz) erkannte am 27. Februar 2019 was folgt (pag. 581 ff.)