348 f.). C.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wurde mit Strafbefehl ebenfalls vom 3. Mai 2018 wegen falscher Anschuldigung, Begünstigung (Art. 305 StGB) und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch Überlassen eines Personenwagens an einen Lenker ohne Berechtigung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, verurteilt. Dieses Urteil wurde als Zusatzurteil zu den Strafbefehlen der Staatsanwaltschaft vom 10. August 2015, der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 sowie der Staatsanwaltschaft vom 15. Dezember 2017 ausgesprochen (pag.