SR 311]) und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, verurteilt. Dieses Urteil wurde als Zusatzurteil zu den Strafbefehlen der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) vom 25. September 2015 und der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 ausgesprochen (pag. 348 f.).