1. Erstinstanzliches Urteil A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wurde mit Strafbefehl vom 3. Mai 2018 wegen falscher Anschuldigung (Art. 303 des Schweizerischen Strafgesetzbuches [StGB; SR 311]) und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz (SVG; SR 741.01) durch Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung und Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je CHF 50.00, ausmachend total CHF 9‘000.00, verurteilt.