1. Dem Strafkläger wurde mit Verfügung vom 25. April 2019 die schriftliche Urteilsbegründung eröffnet, unter gleichzeitigem Hinweis auf die gesetzliche Frist von 20 Tagen zur Einreichung einer Berufungserklärung an das Obergericht des Kantons Bern (zugestellt am 30. April 2019). Innert der am 20. Mai 2019 abgelaufenen Frist ist keine Berufungserklärung eingelangt.