verurteilt: 1. Zu einer Landesverweisung von sieben Jahren. 2. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3‘000.00. III. Weiter wird verfügt: 1. Es wird die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet. 2. Das beschlagnahmte Mobiltelefon Huawei mit Lederhülle (Ass.-Nr. 207) wird A.________ nach Rechtskraft des Urteils zurückgegeben.