nachforderbarer Betrag CHF 1'985.75 19 Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt N.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 8‘905.05. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt N.________ die Differenz von CHF 1‘985.75 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).