Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 26. März 2019 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen im Zeitraum von ungefähr Februar 2016 bis 25. März 2016 in L.________ (Ortschaft), M.________ (Ortschaft) und anderswo durch Erwerb bzw. Erlangen und Konsum, resp. Besitz zum Konsum von Cannabis und Kokain eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. B. A.________ freigesprochen wurde: