Gemäss dem Extraktionsbericht dürfte sich das Gerät nur wenige Tage in Betrieb befunden haben. Es sind einzig fünf Kontakte gespeichert und das Anrufprotokoll zeigt acht Anrufversuche sowie zwei erfolgreiche Anrufe. Ein Zusammenhang zum Betäubungsmittelhandel lässt sich nicht erstellen. Dieses Mobiltelefon ist dem Beschuldigten daher nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils auszuhändigen.