Bei einer Rückgabe des Mobiltelefons könnte er wieder auf seine Kontakte zurückgreifen. Dieses Mobiltelefon ist deshalb praxisgemäss einzuziehen. Das bei der Hausdurchsuchung vom 7. Februar 2018 sichergestellte Mobiltelefon Huawei BLA-L29 Mate 10 Pro («Mobiltelefon Huawei mit Lederhülle [Ass.- Nr. 207]», vgl. pag. 667.5; pag. 1342, Ziff. V. 2. erstinstanzliches Urteil) verfügte über keine SIM-Karte. Die Auswertung dieses Mobiltelefons ergab keine fallrelevanten Erkenntnisse (pag. 189). Gemäss dem Extraktionsbericht dürfte sich das Gerät nur wenige Tage in Betrieb befunden haben.