__ und mit der verdeckten Ermittlerin «Esther» (pag. 199; pag. 201 f.; pag. 821.142). Der Beschuldigte trug dieses Mobiltelefon bei der Betäubungsmittelübergabe bzw. der Festnahme auf sich, entsprechend wurde es in der Beschlagnahmeverfügung und im erstinstanzlichen Urteil als «Mobiltelefon Huawei, schwarz (aus den Effekten)» aufgeführt (pag. 667.5; pag. 1342, Ziff. V. 2. erstinstanzliches Urteil). Dem Extraktionsbericht lässt sich entnehmen, dass der Beschuldigte auf dem Gerät unzählige Nachrichten und Kontakte abgespeichert hat. Bei einer Rückgabe des Mobiltelefons könnte er wieder auf seine Kontakte zurückgreifen.