14 des Kantons Bern SK 18 442 vom 25. Juli 2019 E. V. 19.; SK 18 87 vom 23. August 2018 E. V. 25.). Das bezüglich der Landesverweisung relevante Verschulden des Beschuldigten in Bezug auf die begangene Katalogtat wiegt – wie aus der rechtskräftigen Freiheitsstrafe von 36 Monaten hervorgeht – nicht mehr leicht. Es handelt sich um Betäubungsmittelhandel, bei dem ein strenger Massstab gilt, da mit der öffentlichen Gesundheit ein wichtiges Rechtsgut gefährdet wird.