Der Gesetzgeber nahm mit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative die Folgen für Kinder in Kauf (Urteil des Bundesgerichts 6B_131/2019 vom 27. September 2019 E. 2.5.5). Das öffentliche Interesse an der Landesverweisung zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit überwiegt vorliegend die persönlichen Interessen des Beschuldigten an einem Verbleib in der Schweiz. Es ist somit eine Landesverweisung auszusprechen.