Der Beschuldigte ist nicht in medizinischer Behandlung und mit 37 Jahren in einem Alter, um auch in seiner Heimat eine neue Arbeitsstelle zu finden. Dass der Arbeitsmarkt ausserhalb der Schweiz oftmals nicht dieselben Möglichkeiten bietet, liegt in der Natur der Sache und ist im Rahmen der Interessenabwägung nicht gesondert zu berücksichtigen. Es ist folglich davon auszugehen, dass sich der Beschuldigte in der Dominikanischen Republik sozial und wirtschaftlich integrieren könnte. Der Aufbau einer neuen beruflichen Existenz erweist sich nach dem Gesagten nicht als unmöglich. Das öffentliche Interesse an einer Landesverweisung ist demgegenüber erheblich.