Seit den vorliegend zu beurteilenden Straftaten ist der Beschuldigte – soweit ersichtlich – nicht mehr straffällig geworden. Allerdings sind seither auch erst rund zwei Jahre vergangen und der Beschuldigte befand sich mehrheitlich in Haft. Somit kann aus seinem Wohlverhalten nichts zu Gunsten des Beschuldigten abgeleitet werden. Weiter verbrachte der Beschuldigte immerhin die ersten elf Lebensjahre in der Dominikanischen Republik. Er besuchte dort fünf Jahre die Schule und spricht die