Weiter beabsichtigt der Beschuldigte, sich von seiner derzeitigen Ehefrau scheiden zu lassen. Die noch bestehende Ehe fällt folglich bei der Interessensabwägung nicht ins Gewicht. Nebst seinem Sohn unterhält der Beschuldigte zu seiner Mutter und seiner Tante in der Schweiz Kontakt. Die telefonischen Kontakte wird der Beschuldigte auch von der Dominikanischen Republik aus pflegen können; persönliche Kontakte werden sich auf die Ferien reduzieren müssen.