Allerdings fühle er sich als Schweizer und habe mehr Bezug zur Schweiz als zu seinem eigenen Land. Sehr bedauern würde er eine Landesverweisung wegen seinem Sohn, den er dann fast nie mehr sehen würde, vielleicht noch einmal pro Jahr in den Ferien. Das wäre schon sehr schade (pag. 1318 Z. 23 ff.). An der oberinstanzlichen Verhandlung erklärte der Beschuldigte, eine Landesverweisung würde alles für ihn bedeuten. Er sei hier aufgewachsen und habe alle seine Kollegen hier. Die einzige Person, die er in der Dominikanischen Republik gehabt habe, sei sein Vater gewesen. Er könne zwar Spanisch, fühle sich dort aber fremd.