Der Beschuldigte spricht gemäss eigenen Angaben Spanisch, Portugiesisch, Italienisch, Französisch, Deutsch und Englisch, wobei er besser Deutsch als Spanisch schreiben und lesen kann (pag. 294.16 Z. 362; pag. 1005 Z. 100 f.). Gesundheitlich hat der Beschuldigte bei viel Bewegung Schmerzen im linken Knie, er ist jedoch nicht in ärztlicher Behandlung und benötigt auch keine Medikamente (pag. 1454; pag. 1474 Z. 39 ff.). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte der Beschuldigte aus, für ihn selber wäre eine Landesverweisung in Ordnung. Allerdings fühle er sich als Schweizer und habe mehr Bezug zur Schweiz als zu seinem eigenen Land.