Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 5. Juni 2012 wurde er wegen häuslicher Gewalt (einfache Körperverletzung und Drohung) sowie Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00 verurteilt. Weiter wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 19. Oktober 2012 wegen Tätlichkeiten und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 20.00 und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt, dies als Zusatzstrafe zum vorgenannten Urteil (pag. 1467 f.). Der Beschuldigte spricht gemäss eigenen Angaben