10 werden. Die Verteidigung verkennt, dass der Beschuldigte zahlreiche Verlustscheine aus den Jahren 2016 und 2017 aufweist (pag. 1456 ff.). Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft. Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 5. Juni 2012 wurde er wegen häuslicher Gewalt (einfache Körperverletzung und Drohung) sowie Hinderung einer Amtshandlung zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 30.00 und einer Busse von CHF 500.00 verurteilt.