Die erhebliche Verschuldung zeigt jedoch, dass er nicht allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnte. Die nicht getilgten Verlustscheine übersteigen CHF 94‘000.00; dazu kommen weitere Betreibungen (pag. 1455 ff.). Nicht bezahlt wurden vorab Forderungen von Krankenkassen, der öffentlichen Hand, jedoch auch Arztrechnungen und Unterhaltsbeiträge. Woher die Schulden herrühren, konnte der Beschuldigte nicht schlüssig erklären (vgl. pag. 294.18 Z. 417 ff.; pag. 1317 Z. 30 ff.; pag. 1474 Z. 8 ff.). Dem Einwand der Verteidigung, wonach ein grosser Teil der Schulden nach der Verhaftung des Beschuldigten entstanden sei (pag. 1476), kann nicht gefolgt