Weiter wohnen seine Tante, eine Schwester sowie verschiedene Cousins und Cousinen in der Schweiz. Der grösste Teil seiner Verwandtschaft lebt in der Dominikanischen Republik (pag. 1004 Z. 67 ff.; pag. 1338). Auch mit diesen pflegt der Beschuldigte regelmässig Kontakt und ruft sie oftmals an (pag. 1005 Z. 77 f.). 2016 war er letztmals in seiner Heimat, zuvor im Jahre 2010 (pag. 1316 Z. 16; pag. 1337). Der Beschuldigte hat nie Sozialhilfe bezogen (pag. 1248) und kam somit grundsätzlich für seinen Lebensunterhalt selbst auf. Die erhebliche Verschuldung zeigt jedoch, dass er nicht allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen konnte.