1005 Z. 91 ff.; pag. 1317 Z. 3 ff.; pag. 1453; pag. 1473 Z. 34 ff.). Der monatliche Unterhaltsbeitrag für seinen Sohn beträgt CHF 400.00 (pag. 1317 Z. 19 ff.). Aus den in den Jahren 2017 und 2018 ausgestellten Verlustscheinen zu Gunsten des Sozialdienstes I.________ (Ortschaft) in der Höhe von mehreren zehntausend Franken lässt sich indes schliessen, dass der Beschuldigte den Unterhaltsbeitrag nicht regelmässig bezahlt hat (pag. 1456 ff.). Die Mutter des Beschuldigten wohnt in J.________ (Ortschaft); mit ihr pflegt er regelmässig Kontakt. Weiter wohnen seine Tante, eine Schwester sowie verschiedene Cousins und Cousinen in der Schweiz.