1004 Z. 54 ff.). Der Beschuldigte befand sich vom 7. Februar 2018 bis 6. April 2019 in Haft (pag. 1412). Dort galt er als beispielhafter Insasse. Gemäss dem ergänzenden Führungsbericht des Regionalgefängnisses C.________ vom 3. Februar 2020 verhielt sich der Beschuldigte sowohl gegenüber dem Personal, als auch gegenüber seinen Mitinsassen stets korrekt. Der Umgang mit ihm sei angenehm gewesen. Seine Arbeit in der Wäscherei habe der Beschuldigte bis zum Ende seines Aufenthalts zur vollen Zufriedenheit ausgeübt (pag. 1469). Nach seiner Haftentlassung