8. Persönliche Situation des Beschuldigten Die persönliche Situation des Beschuldigten wurde von der Vorinstanz zutreffend dargelegt (pag. 1399 ff., S. 36 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung) und ist im Grundsatz auch unstrittig. Unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen ist zusammenfassend von folgendem Sachverhalt auszugehen: Der Beschuldigte ist am .________ in der Dominikanischen Republik geboren und wird somit in diesem Jahr 37 Jahre alt (pag. 1004 Z. 42). Er kam am 1. August 1994 mit elf Jahren in die Schweiz (pag. 230; pag. 1004 Z. 50 f.; pag. 1247; pag.