6. Grundlagen In Bezug auf die theoretischen Grundlagen der Landesverweisung kann zunächst auf die zutreffenden allgemeinen Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1397 ff., S. 34 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Ergänzend und präzisierend ist auf die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichts hinzuweisen: Gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. o des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verweist das Gericht einen Ausländer, der wegen Widerhandlungen gegen Art. 19 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5-15 Jahre aus der Schweiz.