5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge der beschränkten Berufung und der beschränkten Anschlussberufung hat die Kammer die Anordnung einer Landesverweisung von fünf Jahren, die Einziehung der beiden Mobiltelefone Huawei zur Vernichtung und die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem zu überprüfen (pag. 1341 ff., Ziff. III. 3., Ziff. V. 2. und 5. erstinstanzliches Urteil). Praxisgemäss ist zudem über das erstellte DNA-Profil und die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten neu zu befinden (pag. 1343, Ziff. V. 3. und 4. erstinstanzliches Urteil).