cherheitshaft von 413 Tagen, sowie einer Übertretungsbusse von CHF 200.00; 1.5. und die beschlagnahmten Gegenstände mit Ausnahme von Ass.-Nr. 207 zur Vernichtung eingezogen wurden; 4 II. A.________ sei zu verurteilen: 1. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren; 2. zur Bezahlung der vollständigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.