er aber schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifiziert begangen im Zeitraum Frühling 2017 bis zum 7. Februar 2018 und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum vom 26. März 2016 bis 7. Februar 2018; 1.4. er dafür verurteilt wurde zu einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon 14 Monate zu vollziehen sind und für eine Teilstrafe von 22 Monaten der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt wurde, unter Anrechnung der Polizei-, Untersuchungs- und Si-