1.2. A.________ von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, angeblich begangen durch Erwerb eines Teleskopschlagstocks ohne Berechtigung im Jahr 2013 oder 2014 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen wurde; 1.3. er aber schuldig erklärt wurde der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, qualifiziert begangen im Zeitraum Frühling 2017 bis zum 7. Februar 2018 und der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen im Zeitraum vom 26. März 2016 bis 7. Februar 2018;