3. Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden oberinstanzlich im Sinne einer Beweisergänzung ein aktueller Leumundsbericht (inkl. Betreibungsregisterauszug), ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein ergänzender Führungsbericht des Regionalgefängnisses C.________ eingeholt (pag. 1426; pag. 1452 ff.; pag. 1467 f.; pag. 1469). Rechtsanwalt B.________ reichte anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung den befristeten Arbeitsvertrag des Beschuldigten bei der D.________ vom 18. Februar 2020 ein. Dieser Arbeitsvertrag wurde antragsgemäss zu den Akten erkannt (pag. 1472; pag. 1481).