2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, mit Schreiben vom 5. April 2019 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 1363). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 25. April 2019 (pag. 1406 f.) erklärte der Beschuldigte mit Eingabe vom 17. Mai 2019 form- und fristgerecht die Berufung, beschränkt auf das Strafmass, die Anordnung einer Landesverweisung, die Einziehung der beiden Mobiltelefone Huawei zur Vernichtung, die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem sowie die Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 1414 f.).