Die Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 413 Tagen wurde auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. Weiter verurteilte die Vorinstanz den Beschuldigten zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 und zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 37‘838.60. Zudem sprach die Vorinstanz eine Landesverweisung von fünf Jahren aus und ordnete deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem an (pag. 1340 ff., Ziff. III., Ziff. V. 5. erstinstanzliches Urteil). Schliesslich zog die Vorinstanz diverse Gegenstände zur Vernichtung ein, so unter anderem zwei Mobiltelefone Huawei (pag. 1342, Ziff. V. 2. erstinstanzliches Urteil).