1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 26. März 2019 stellte das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht) das Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz ein und sprach ihn von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen das Waffengesetz frei, beides ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten (pag. 1339 f., Ziff. I. und II. erstinstanzliches Urteil).