Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 1‘980.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 4. Zur Bezahlung von 3/4 der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘000.00, ausmachend CHF 1‘500.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung). 28 II. Der Kanton Bern trägt die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 2‘000.00 im Umfang von 1/4, ausmachend CHF 500.00. III.