1. Zu einer Geldstrafe von 22 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 660.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. März 2017. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 460.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. März 2017. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 5 Tage festgesetzt.