Damit ergibt sich ein – noch als angemessen - empfundener Aufwand von 14.35 Stunden. Hinzu kommen Auslagen (CHF 171.00) und die Mehrwertsteuer, womit die amtliche Entschädigung im Rechtsmittelverfahren (CHF 3‘275.15) immer noch mehr als 50% der erstinstanzlich zugesprochenen amtlichen Entschädigung beträgt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ nach dem Gesagten für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 3‘275.15 (inkl. Auslagen und MwSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete amtliche Entschädigung im Umfang von 3/4, ausmachend CHF 2'456.35, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.