Die amtliche Entschädigung für Rechtsanwältin B.________ wurde im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 4‘350.60 (inkl. Auslagen und MwSt.) festgelegt. Werden die beiden vom Kanton Bern auszurichtenden Beträge gemäss den Berechnungstabellen der Vorinstanz (CHF 701.80 und CHF 3‘619.20) allerdings kumuliert, ergibt sich ein Total von CHF 4‘321.00. Ein Blick auf die erstinstanzlich eingereichte Honorarnote von Rechtsanwältin B.________ zeigt sodann, dass die Vorinstanz die für das Jahr 2018 geltend gemachten Auslagen in Höhe von insgesamt CHF 64.50 bereits inkl. MwSt. in die Berechnungstabelle eingesetzt hat (CHF 70.45), womit die Mehrwertsteuer diesbezüglich doppelt berechnet wurde.